
Verbot für Studio (1+0) Wohnungen aufgehoben – Verordnung 2025
19.08.2025
Am 13. August 2025 wurde im Amtsblatt eine Verordnung veröffentlicht, die den Bau von Studio- (1+0) Wohnungen wieder erlaubt. Seit 2017 war dies praktisch verboten.
Hintergrund
Mit der Bebauungsverordnung von 2017 wurde ein separates Schlafzimmer sowie ein 9 m² großer Schlafbereich im Wohnzimmer vorgeschrieben – Studios waren damit ausgeschlossen.
Neue Regelung
Pflicht für ein separates Schlafzimmer entfällt.
Ein Schlafbereich von mindestens 9 m² mit 2,50 m Breite genügt.
Maximal 20 % der Wohneinheiten pro Grundstück dürfen Studios sein.
Auswirkungen
Mehr Wohnungsangebot, was Mietpreise in Großstädten stabilisieren könnte.
Neue Optionen für Studenten und Singles.
Investoren finden kleine Wohnungen wieder attraktiv.
Diskussion
Kritiker befürchten Auswirkungen auf Familienstrukturen. Befürworter sehen darin eine notwendige Anpassung an die moderne urbane Lebensweise.
Fazit: Nach acht Jahren kehren Studios zurück und könnten den Immobilienmarkt neu formen.